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Bestimmt Gott Menschen zum Verderben?

Zur Lehre der Vorherbestimmung

Laut reformierter Sicht bestimmt Gott von aller Ewigkeit her manche zur Errettung und greift „positiv“ in ihr Leben ein, um die Neugeburt und den Glauben durch ein monergistisches (d.h. einseitiges und unwiderstehliches, A. d. Ü.) Werk der Gnade zu bewirken. Den Nicht-Erwählten enthält Gott dieses monergistische Werk der Gnade vor, indem er sie übergeht und sie sich selbst überlässt. Er bewirkt nicht auf monergistische Weise Sünde oder Unglauben in ihrem Leben. Selbst im Falle der „Verstockung“ der ohnehin schon widerspenstigen Herzen der Sünder bewirkt Gott nicht, wie Luther klarmachte, „das Böse in uns (denn Verstockung ist etwas Böses), indem er etwas neues Böses in uns erschaffen würde“. Luther erklärt weiter:

Wenn Menschen uns sagen hören, dass Gott sowohl das Gute als auch das Böse in uns bewirkt und dass wir Gottes Wirken in passiver Notwendigkeit ausgesetzt sind, scheinen sie sich einen Menschen vorzustellen, der in sich selbst gut ist und nicht böse und dem dann von Gott ein böses Werk eingepflanzt wird; denn sie bedenken nicht in ausreichendem Maße, wie Gott unablässig in seinen Geschöpfen am Wirken ist und niemandem einen freien Tag zugesteht. Der, der diese Angelegenheiten verstehen möchte, sollte jedoch folgendermaßen denken: Gott wirkt das Böse in uns (das heißt, durch uns) nicht durch Gottes eigene Schuld, sondern durch unseren eigenen Fehler. Da wir von Natur aus böse sind und Gott gut, kann er, wenn er uns durch sein eigenes Wirken in uns gemäß dem Wesen seiner Allmacht zum Handeln zwingt, obwohl er in sich selbst gut ist, durch unsere böse Vermittlung nichts Anderes als Böses tun; obwohl er, entsprechend seiner Weisheit, gute Verwendung für dieses Böse bewirkt nach seiner eigenen Herrlichkeit und zu unserer Errettung.

Demnach ist die Wirkungsweise im Leben der Erwählten nicht parallel zur Wirkungsweise im Leben der Verworfenen zu verstehen. Gott bewirkt die Wiedergeburt monergistisch, aber niemals die Sünde. Sünde fällt unter die Kategorie des vorsätzlichen Zusammenwirkens.

Ein weiterer wichtiger Unterschied zwischen dem Wirken Gottes in Bezug auf die Erwählten und die Verworfenen betrifft Gottes Gerechtigkeit. Der Ratschluss und die Erfüllung der Erwählung schenken den Erwählten Barmherzigkeit, während die Wirksamkeit der Verwerfung den Verworfenen Gerechtigkeit zuteil werden lässt. Gott zeigt manchen auf souveräne und bedingungslose Weise Barmherzigkeit, und Gerechtigkeit denen, die er in der Erwählung übergangen hat. Das heißt, Gott verleiht manchen die Barmherzigkeit der Erwählung und anderen Gerechtigkeit. Keiner ist Opfer von Ungerechtigkeit. Keine Barmherzigkeit zu bekommen heißt nicht, ungerecht behandelt zu werden. Gott steht unter keiner Verpflichtung, allen Barmherzigkeit zu schenken – in Wirklichkeit muss er niemandem von uns Barmherzigkeit schenken. Er sagt: „Wem ich gnädig bin, dem bin ich gnädig“ (Röm 9,15). Das göttliche Vorrecht, freiwillig Barmherzigkeit zu schenken, kann nicht angeklagt werden. Wenn Gott durch irgendein kosmisches Gesetz außerhalb seiner selbst verpflichtet wäre, allen Menschen Barmherzigkeit zu schenken, dann müssten wir daraus schließen, dass die Gerechtigkeit verlangt, Barmherzigkeit zu zeigen. Wenn dem so wäre, dann wäre Barmherzigkeit nicht länger freiwillig, sondern notwendig. Wenn Barmherzigkeit notwendig wäre, wäre sie nicht länger Barmherzigkeit, sondern Gerechtigkeit. Was Gott nicht tut, ist sündigen, indem er den Verworfenen Ungerechtigkeit widerfahren lässt. Nur wenn man Erwählung und Verwerfung als asymmetrisch in Form eines Positiv-Negativ-Schemas betrachtet, kann man Gott von Ungerechtigkeit freisprechen.

Die reformierten Bekenntnisse

Durch einen kurzen Einblick in die reformierten Bekenntnisse und Zitate von Theologen aus dem reformierten Lager können wir leicht sehen, dass doppelte Prädestination beständig im Rahmen eines positiv-negativ Schemas vertreten wurde.

Das reformierte Glaubensbekenntnis (1536):

Unser Heil ist von Gott, aber von uns selbst ist nichts außer Sünde und Verdammnis. (Artikel 9)

Das französische Glaubensbekenntnis (1559):

Wir glauben, dass aus dieser Verderbnis und allgemeinen Verdammnis, in die alle Menschen gefallen sind, Gott, gemäß seinem ewigen und unveränderlichen Ratschluss, diejenigen herausruft, die er auch durch seine Güte und Barmherzigkeit allein in unserem Herrn Jesus Christus erwählt hat, nicht im Hinblick auf ihre Werke, sondern um den Reichtum seiner Barmherzigkeit darzustellen; während er den Rest in dieser Verderbnis und Verdammnis belässt, um in ihnen seine Gerechtigkeit zu erzeigen. (Artikel XII)

Das niederländische Glaubensbekenntnis (1561):

Wir glauben, dass Gott, nachdem die ganze Nachkommenschaft Adams so durch die Schuld des ersten Menschen in Verderben und Untergang gestürzt war, sich so gezeigt und bewährt hat, wie er wahrhaft ist, nämlich barmherzig und gerecht. Barmherzig nämlich, indem er von der Verdammnis und dem Untergang diejenigen befreite und erlöste, welche er in seinem ewigen und unveränderlichen Ratschluss aus reiner und unverdienter Güte durch Jesus Christus, unseren Herrn, erwählte, ohne irgendeine Rücksicht auf gute Werke derselben. Gerecht aber, indem er andere in ihrem Fall und ihrer Verderbnis ließ, wohinein sie sich selbst gestürzt haben. (Artikel XVI)

Das zweite helvetische Bekenntnis (1566):

Endlich, so oft es in der Schrift heißt, Gott tue etwas Böses, oder wenn es so scheint, bedeutet das nicht, dass der Mensch das Böse nicht tue, sondern dass Gott es geschehen lasse und nicht hindere, nach seinem gerechten Gericht, obwohl er es hätte verhindern können, wenn er gewollt hätte: Es bedeutet vielmehr: entweder, dass Gott zum Guten wende, was die Menschen böse gemacht haben, wie die Sünden der Brüder Josephs, oder dass er die Sünden so leitet, dass sie nicht weiter, als es ihm gut scheint, hervorbrechen und um sich fressen. Der heilige Augustin sagt in seinem „Handbüchlein“: „Auf wunderbare und unerklärliche Weise geschieht nicht ohne den Willen Gottes, was sogar gegen seinen Willen geschieht. Denn es geschähe nicht, wenn er es nicht geschehen ließe. Und da er es doch nicht widerwillig zulässt, dann also mit Willen. (Artikel VIII)

Das Westminster Bekenntnis

Wie Gott die Erwählten zur Herrlichkeit berufen hat, so hat er nach dem ewigen und völlig freien Entschluss seines Willens alle Mittel dazu im Voraus bestimmt. Deswegen sind die Erwählten, die in Adam gefallen sind, erlöst durch Christus; wirksam berufen zum Glauben an Christus durch seinen Geist, der zu seiner Zeit wirkt; sind gerechtfertigt, zur Kindschaft angenommen, geheiligt und bewahrt aus seiner Kraft durch den Glauben zum ewigen Heil. So sind auch keine anderen durch Christus erlöst, wirksam berufen, gerechtfertigt, angenommen, geheiligt und bewahrt als allein die Erwählten.

Nach dem unerforschlichen Ratschluss seines eigenen Willens – aufgrund dessen er Barmherzigkeit walten lässt oder zurückhält, wie es ihm gefällt – hat Gott beschlossen, die übrige Menschheit zur Ehre seiner höchsten Macht über seine Geschöpfe zu übergehen und sie zum Lob seiner vollkommenen Gerechtigkeit wegen ihrer Sünde zu Schmach und Zorn zu bestimmen.

Diese Beispiele von ausgewählten Glaubensbekenntnissen der Reformation zeigen, mit welcher Sorgfalt die Lehre der doppelten Prädestination behandelt wurde. Der asymmetrisch „doppelte“ Ausdruck wird klar verwendet. Das entspricht der Sorgfalt, die im ganzen Laufe der Kirchengeschichte bei diesem Thema aufgewendet wurde. Die gleiche Art von sorgfältiger Darlegung kann man bei Augustinus, Aquin, Calvin, Zanchi, Turrettini, Edwards, Hodge, Warfield, Bavinck, Berkouwer und anderen sehen.

Vorherbestimmte Verwerfung

Trotz der Unterscheidung von Positiv und Negativ in Hinsicht auf Gottes Wirken bei den Erwählten und Verworfenen bleibt die schwierige Frage, wie Gott die Verworfenen vorherbestimmt. Wenn Gott in irgendeiner Weise die Verwerfung vorherbestimmt und festlegt, macht das die Ablehnung Christi von Seiten der Verworfenen nicht absolut gewiss und unausweichlich? Wenn die Verwerfung im Licht der Vorherbestimmung gewiss ist, macht das Gott nicht verantwortlich für die Sünde der Verworfenen? Wir müssen die erste Frage mit Ja beantworten und die zweite mit Nein.

Wenn Gott etwas vorherbestimmt, dann ist absolut gewiss, dass seine Vorherbestimmung eintritt. Der Ratschluss Gottes kann niemals scheitern. Selbst Gottes Vorherwissen macht zukünftige Ereignisse gewiss hinsichtlich ihrer Zeit. Das heißt, wenn Gott am Dienstag weiß, dass ich am Freitag nach Pittsburgh fahren werde, dann besteht kein Zweifel, dass ich freitags nach Pittsburgh fahren werde. Ansonsten hätte Gott mit seinem Wissen falsch gelegen. Aber es gibt einen bedeutenden Unterschied zwischen dem Vorwissen Gottes, dass ich nach Pittsburgh fahre, und seiner Vorherbestimmung. Theoretisch könnte er eine zukünftige Handlung kennen, ohne sie vorherzubestimmen, aber könnte nichts vorherbestimmen, ohne zu wissen, was er vorherbestimmt. Aber in beiden Fällen wäre das zukünftige Ereignis absolut gewiss hinsichtlich der Zeit und dem Wissen Gottes.

Luther sagt, wenn er über den verräterischen Akt des Judas spricht:

Habe ich es nicht in vielen Büchern dargelegt, dass ich über die Notwendigkeit der Unveränderlichkeit rede? Ich weiß, dass der Vater freiwillig zeugt und dass Judas Christus freiwillig verriet. Mein Punkt ist, dass dieser Willensakt in Judas gewiss und unfehlbar stattfinden musste, wenn Gott im Voraus davon wusste. Das heißt (wenn mein Sinn noch nicht verstanden wurde), ich zwischen zwei Notwendigkeiten unterscheide : Die eine nenne ich die Notwendigkeit des Zwangs (necessitatem violentam), bezüglich der Handlung; die andere nenne ich die Notwendigkeit der Unfehlbarkeit (necessitatem infallibilem), bezüglich der Zeit. Lass den, der mich hört, verstehen, dass ich von der Zweiten rede, nicht von der Ersten; das heißt, ich diskutiere nicht, ob Judas freiwillig oder unfreiwillig ein Verräter wurde, sondern ob es unfehlbar eintreffen musste, dass Judas freiwillig Christus verraten musste, zu der Zeit, die Gott vorherbestimmt hatte.

Wir sehen also, dass das, was Gott im Voraus weiß, durch die Notwendigkeit der Unfehlbarkeit oder durch die Notwendigkeit der Unveränderlichkeit eintreffen muss. Aber was ist mit seiner Vorherbestimmung oder Prädestination von dem, was geschehen wird? Wenn Gott die Verwerfung vorherbestimmt, löst das nicht die Unterscheidung zwischen positiv und negativ auf und bringt eine Notwendigkeit des Zwangs aufs Tapet. Wenn Gott die Verwerfung vorherbestimmt, heißt das nicht, dass Gott die Verworfenen dazu zwingt oder antreibt zu sündigen? Nochmal, die Antwort muss Nein sein.

Wenn Gott die Verwerfung vorherbestimmt in Anbetracht des gefallenen Zustands des Verworfenen, dann zwingt er ihn nicht dazu, zu sündigen. Der Verworfene verbleibt in der Sünde und wird nicht dazu angetrieben oder gezwungen. Wenn der Verwerfungsratschluss nicht in Hinblick des Sündenfalls geschehen würde, dann wäre der Einspruch gegen die doppelte Prädestination berechtigt und Gott könnte zurecht verantwortlich gemacht werden, der Urheber der Sünde zu sein. Aber reformierte Theologen waren immer sehr sorgsam, solch eine blasphemische Ansicht zu vermeiden. Berkouwer erklärt deutlich die Grenzen der Diskussion:

Auf der einen Seite wollen wir Gottes Freiheit in der Erwählung aufrechterhalten, auf der anderen Seite wollen wir jeden Schluss vermeiden, der Gott zur Ursache von Sünde und Unglauben machen würde.

Gottes Verwerfungsratschluss, der in Anbetracht des Sündenfalls ergeht, ist eine Vorherbestimmung zur Gerechtigkeit, nicht zur Ungerechtigkeit. Durch diese Sicht wird der biblische Grundsatz, dass Gott weder die Ursache noch der Urheber von Sünde ist, eingehalten. Turrettini sagt:

„Wir haben bewiesen, dass das Objekt der Vorherbestimmung der Mensch ist, der in Sünde gefallen ist, und Sünde sollte notwendig als Zustand in dem angenommen werden, der verworfen wird, genauso wie in dem, der erwählt wird“.

Er schreibt anderswo:

Der negative Akt umfasst zwei: sowohl Nichterwählung, durch die in der Erwählung mancher zu Herrlichkeit und Gnade andere übergangen werden, was aus der Tatsache der Erwählung deutlich wird, und negatives Überlassen, durch das die verdorbene Menschheit in ihrem Elend gelassen wird, was jedoch wie folgt verstanden werden sollte:

  1. dass sie nicht außerhalb der Gesetze der allgemeinen Vorsehung stehen, sondern ihnen unterstehen, und auch nicht sofort jeglicher Gunst Gottes enthoben sind, sondern nur der rettenden und belebenden Gunst, die die Frucht der Erwählung ist;
  2. dass Nichterwählung und Überlassensein, wie der, der die Krankheit eines kranken Menschen nicht heilt, nicht Grund für die Krankheit ist, nicht die Sünde eingeben oder produzieren, sodass Sünde zwar der Verwerfung folgt, aber nicht von ihr bewirkt wird.

Infra- und Supralapsarianismus

Die Bedeutung, den Verwerfungsratschluss in Hinblick auf den Sündenfall zu sehen, wird aus den fortgesetzten Debatten unter reformierten Theologen über Infra- und Supralapsarianismus deutlich. Beide Ansichten schließen den Sündenfall in Gottes Ratschluss ein. Beide sehen den Ratschluss der Nichterwählung im Sinne des Zulassens. Das wirkliche Streitthema zwischen den beiden Positionen ist die logische Ordnung der Ratschlüsse. In der supralapsarianischen Sicht ergeht der Erwählungs- und Verwerfungsratschluss logisch vor dem Ratschluss, den Sündenfall zuzulassen. In der infralapsarianischen Sicht ist der Ratschluss, den Sündenfall zuzulassen, logisch vor dem Ratschluss zur Erwählung und Verwerfung.

Obwohl ich die infralapsarianische Sicht bevorzuge, wie sie von Turrettini dargelegt wurde, ist es wichtig zu erwähnen, dass beide Sichten Erwählung und Verwerfung im Anbetracht des Sündenfalls behandeln und dadurch den schrecklichen Schluss vermeiden, dass Gott der Urheber der Sünde ist. Beide Sichtweisen bewegen sich innerhalb der Grenzen, die Berkouwer genannt hatte.

Nur in einem Positiv-Positiv-Schema der Vorherbestimmung überlässt uns die doppelte Prädestination einer willkürlichen Gottheit, deren souveräne Ratschlüsse eine göttliche Tyrannei offenbaren. Die reformierte Theologie hat solch einen Hypersupralapsarianismus konsequent gescheut. Die Gegner des Calvinismus haben jedoch immer wieder diesen Strohmann des Hypersupralapsarianismus angegriffen, wodurch sie dem reformierten Glauben nicht gerecht wurden und die Würde der göttlichen Souveränität verletzt haben.

Wir erfreuen uns an der biblischen Klarheit, die Gottes Souveränität in majestätischen Begriffen offenbart. Wir erfreuen uns an der Erkenntnis der göttlichen Barmherzigkeit und Gnade, die so unendlich viel tun, um die Erwählten zu erlösen. Wir freuen uns, dass Gottes Herrlichkeit und Ehre sich sowohl in seiner Barmherzigkeit als auch in seiner Gerechtigkeit zeigen.


Dieser Artikel wurde ursprünglich auf der Website von Ligonier veröffentlicht.

R.C. Sproul
R.C. Sproul
Dr. R.C. Sproul war Gründer von Ligonier Ministries, Pastor der Saint Andrew’s Chapel in Florida und der erste Rektor des Reformation Bible College. Er hat mehr als hundert Bücher geschrieben, darunter Die Heiligkeit Gottes.